Abschlüsse an der Bachgauschule
Mittlerer Bildungsabschluss
Schülerinnen und Schüler des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G8) können am Ende der Einführungsphase eine Gleichstellung mit dem mittleren Abschluss erlangen,
- wenn sie zur Qualifikationsphase (zweites und drittes Jahr der gymnasialen Oberstufe) zugelassen werden,
- wenn sie nicht zur Qualifikationsphase zugelassen werden, aber die Erteilung des mittleren Abschlusses unter Anwendung der Versetzungsbestimmungen der Realschule möglich gewesen wäre.
Dies ist bei uns in der Regel der Fall.
Fachhochschulreife
Schülerinnen und Schüler, die die Qualifikationsphase mindestens bis zum Ende des zweiten Schulhalbjahres (Q2) besucht haben, erwerben die Fachhochschulreife, wenn sie bestimmte schulische Leistungen erfüllt haben (= schulischer Teil der Fachhochschule) und schließlich eine ausreichende berufliche Tätigkeit nachweisen.
Folgende schulische Leistungen müssen erbracht werden:
- in 11 Grundkursen insgesamt mindestens 55 Punkte, darunter 7 Kurse mit mindestens 5 Punkten
- in den 4 Kursen der beiden Leistungsfächer mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung,
darunter mindestens 2 Kurse mit mindestens 5 Punkten in einfacher Wertung.
Unter den einzubringenden Kursen müssen sich befinden:
- 2 Halbjahreskurse Deutsch
- 2 Halbjahreskurse einer Fremdsprache
- 2 Halbjahreskurse Politik und Wirtschaft oder Geschichte
- 2 Halbjahreskurse Mathematik
- 2 Halbjahreskurse einer Naturwissenschaft
Aus anderen Fächern können höchstens je zwei Kurse eingebracht werden.
Wenn die obengenannten Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten unsere Schülerinnen und Schüler beim Verlassen der Schule im Abgangszeugnis den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt. Die jeweils erreichte Gesamtpunktzahl wird beim schulischen Teil der Fachhochschulreife in eine Durchschnittsnote umgerechnet.
Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch:
- die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
- den Abschluss einer schulischen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder
- eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder
- ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum, wobei einem Praktikum die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt ist, oder ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr. Das Praktikum kann sowohl in Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieben als auch in öffentlichen Verwaltungen, Behörden oder Institutionen sowie in sozialen oder gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden. Es soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und -abläufe bieten und das Kennenlernen und Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden ermöglichen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Nach Beendigung des Praktikums erstellt der Betrieb eine Bescheinigung und ein Zeugnis.
Auf die Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete Wehr-, der Zivil-, der entwicklungspolitische Freiwilligen- sowie der Bundesfreiwilligendienst anzurechnen.
(vgl. Oberstufen und Abiturverordnung [OAVO], § 48)
Wenn dann zusätzlich eine ausreichende berufliche Tätigkeit nachgewiesen wird, erteilen wir das Zeugnis der Fachhochreife.
Abitur
Das Ziel der weitaus meisten Schülerinnen und Schüler der Bachgauschule ist die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur. Die Organisation der Oberstufe ist deshalb im Wesentlichen auf dieses Ziel ausgerichtet. Die Abiturprüfungen finden im letzten Schulhalbjahr (Q4) in zwei Phasen statt:- Die schriftlichen Prüfungen mit hessenweit einheitlichen Fragestellungen in einem festgelegten Zeitraum vor oder nach den Osterferien.
- Die mündlichen einige Wochen vor Schuljahresende.
- Die jeweils 4 Halbjahreskursnoten der beiden Leistungskurse in doppelter Wertung,
- je 4 Halbjahreskursnoten der drei zusätzlichen, vom Schüler / der Schülerin ausgewählten Prüfungsfächer in einfacher Wertung sowie
- die Halbjahreskursnoten aus 12 weiteren Grundkursen.
- 4 Kurse Mathematik,
- 4 Kurse Deutsch,
- 4 Kurse einer Fremdsprache,
- 2 Kurse Musik oder Kunst,
- 2 Kurse Geschichte,
- 2 Kurse Politik und Wirtschaft sowie
- 2 weitere Kurse aus einer Naturwissenschaft oder einer Fremdsprache oder Informatik.
- Deutsch
- Mathematik
- eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik
- insgesamt mehr als 6 einzubringende Kurse unter 5 Punkte oder
- mehr als zwei Leistungskursen unter 5 Punkte oder
- in einem der einzubringenden Kurse 0 Punkte oder
- in allen Grundkursen zusammen weniger als 120 Punkte oder
- in allen Leistungskursen (in doppelter Wertung) zusammen weniger als 80 Punkte,
- in einem der Prüfungsfächer 0 Punkte,
- in mehr als einem Leistungsfach unter 5 Punkte,
- in mehr als zwei Grundkursen unter 5 Punkte oder
- in allen Prüfungsfächern zusammen (in vierfacher Wertung) unter 100 Punkte,